Gesetzgebung
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GEG-Pflichten für Eigentümer: Was Sie jetzt tun müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt weitreichende Pflichten für Eigentümer. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann Sie handeln müssen.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Ab 2024: Neue Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen (in Neubaugebieten sofort)
Bestandsgebäude: Pflicht greift erst nach kommunaler Wärmeplanung (Großstädte bis 30.06.2026, übrige bis 30.06.2028)
30-Jahres-Austauschpflicht: Öl-/Gas-Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden
Übergangsfristen: Bei Heizungsausfall 5 Jahre Übergangszeit — bei Etagenheizungen bis zu 13 Jahre
Fossile Heizungen dürfen längstens bis 31.12.2044 betrieben werden (mit steigenden EE-Anteilen ab 2029)

1. Die 65 %-Erneuerbare-Regel

Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen. Die Fristen hängen davon ab, ob bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Situation65 %-Pflicht ab
Neubau im NeubaugebietSofort (seit 01.01.2024)
Bestand — Großstadt (> 100.000 EW)Nach Wärmeplanung, spätestens 30.06.2026
Bestand — übrige KommunenNach Wärmeplanung, spätestens 30.06.2028

Erfüllungsoptionen:

  • • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • • Fernwärme (soweit Anschluss verfügbar)
  • • Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • • Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast)
  • • Solarthermie + ergänzende Wärmequelle
  • • Stromdirektheizung (in gut gedämmten Gebäuden / ≤ EH 55)
  • • H₂-ready-Gasheizung (nur wenn Wasserstoffnetz geplant)

2. Die 30-Jahres-Austauschpflicht

Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel (Standard- und Niedertemperaturkessel) müssen nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden (§ 72 GEG).

Betroffen:

  • • Konstanttemperaturkessel (Öl/Gas)
  • • Heizungen mit älterem Typenschild ab Baujahr ≤ 1994
  • • Auch bei Funktionstüchtigkeit

Ausnahmen:

  • • Brennwert- und Niedertemperaturkessel
  • • Heizungen < 4 kW oder > 400 kW Leistung
  • • Eigentümer in selbstgenutztem Ein-/Zweifamilienhaus (seit 01.02.2002, Pflicht bei Eigentümerwechsel)

3. Übergangsfristen bei Heizungsausfall

Fällt Ihre Heizung irreparabel aus, müssen Sie nicht sofort eine 65 %-Lösung einbauen. Es gelten großzügige Übergangsfristen:

5 Jahre Übergangsfrist

Provisorische Lösung (gebrauchte Heizung, Mietheizung) erlaubt, bis endgültige 65 %-Lösung umgesetzt wird

Bis zu 13 Jahre bei Etagenheizung

In MFH mit dezentralen Etagenheizungen: 10 Jahre Entscheidungsfrist ab Ausfall der ersten Anlage + 3 Jahre Umsetzungsfrist

Beratungspflicht

Vor Einbau einer neuen fossil betriebenen Heizung: energetische Beratung (dena-zertifiziert) verpflichtend

4. Weitere GEG-Pflichten im Überblick

Energieausweis

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden (10 Jahre gültig)

Dämmung oberste Geschossdecke

Ungedämmte, begehbare und nicht begehbare oberste Geschossdecken müssen nachträglich gedämmt werden (U ≤ 0,24 W/m²K)

Rohrleitungsdämmung

Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden

Hydraulischer Abgleich

Bei Heizungstausch oder -optimierung: hydraulischer Abgleich empfohlen (bei geförderten Maßnahmen Pflicht)

Hinweis: Die Bundesregierung plant eine Reform des GEG zum „Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG), das am 01.07.2026 in Kraft treten könnte. Die bisherige strenge 65 %-Pflicht könnte durch mehr Technologieoffenheit ersetzt werden. Zudem muss Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) bis 29.05.2026 in nationales Recht umsetzen — mit Zielen für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050.

5. Fossile Heizungen: Steigende EE-Anteile ab 2029

Wer nach dem 01.01.2024 eine neue Gas- oder Öl-Brennwertheizung einbaut, muss stufenweise steigende Anteile erneuerbarer Energien nachweisen. Fossile Heizungen dürfen längstens bis 31.12.2044 betrieben werden.

AbEE-AnteilErfüllung z.B. durch
01.01.202915 %Biogas, Solarthermie, Wärmepumpen-Hybrid
01.01.203530 %Biogas oder Beimischung erneuerbarer Gase
01.01.204060 %Grüner Wasserstoff, Biogas, synthet. Brennstoffe
31.12.2044Ende aller fossilen Heizungen

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Zuletzt aktualisiert: Februar 2026