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WEG 2025: Eigentümergemeinschaft, Hausgeld & Teilungserklärung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies bringt Rechte, Pflichten und laufende Kosten mit sich, die viele Erstkäufer unterschätzen. Dieser Guide erklärt alles, was Sie vor dem Wohnungskauf wissen müssen.

Lesezeit: 11 Minuten
Aktualisiert: Februar 2025

Was ist eine WEG?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht automatisch, wenn ein Gebäude in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Jeder Eigentümer besitzt sein Sondereigentum (die eigene Wohnung) und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage, Garten etc.).

Sondereigentum (Ihr Eigentum)

  • • Räume innerhalb der Wohnung
  • • Nicht tragende Innenwände
  • • Bodenbeläge (über dem Estrich)
  • • Innentüren, Sanitärinstallationen
  • • Ggf. Kellerraum, Stellplatz

Gemeinschaftseigentum (WEG)

  • • Dach, Fassade, tragende Wände
  • • Treppenhaus, Aufzug
  • • Heizungsanlage, Leitungen (bis Wohnung)
  • • Fenster und Außentüren
  • • Garten, Stellplätze (wenn nicht Sondereigentum)

WEG-Reform 2020: Die wichtigsten Änderungen

Am 1. Dezember 2020 trat die größte Reform des WEG-Rechts seit 1951 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bauliche Veränderungen erleichtert

Einfache Mehrheit statt Einstimmigkeit für Modernisierungen. E-Auto-Ladestationen, Barrierefreiheit und Einbruchschutz können nun leichter durchgesetzt werden.

Verwalter kann online abberufen werden

Der Verwalter kann jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen werden — keine Begründung mehr nötig.

Virtuelle Eigentümerversammlungen

Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen ist jetzt ausdrücklich erlaubt.

Rechtsfähigkeit der WEG gestärkt

Die WEG kann nun selbst als Rechtssubjekt klagen und verklagt werden — nicht mehr die einzelnen Eigentümer.

Hausgeld vs. Nebenkosten

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die WEG-Verwaltung leistet. Es ist nicht identisch mit den umlagefähigen Nebenkosten, die Sie an einen Mieter weiterreichen können.

PositionIm Hausgeld?Umlagefähig?Typischer Betrag/Monat
Heizung/WarmwasserJaJa80–150 €
Wasser/AbwasserJaJa30–50 €
MüllentsorgungJaJa15–30 €
GebäudeversicherungJaJa20–40 €
Hausmeister, ReinigungJaJa20–50 €
InstandhaltungsrücklageJaNein50–120 €
VerwaltungskostenJaNein20–35 €
Typisches Gesamt-Hausgeld250–500 €/Monat

Für Kapitalanleger: Die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten sind NICHT auf den Mieter umlagefähig. Bei einer Renditeberechnung müssen Sie diese als Eigenkosten einkalkulieren. Ein Hausgeld von 400 €/Monat bedeutet, dass ca. 80–150 € nicht umlagefähig sind.

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrücklage) ist ein Sparkonto der WEG für Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Sie wird als Teil des Hausgelds monatlich eingezahlt und soll vermeiden, dass bei plötzlichem Reparaturbedarf eine Sonderumlage nötig wird.

Empfohlene Rücklagenhöhe (Peters'sche Formel)

Neubau (0–15 Jahre): 7,10 €/m² pro Jahr
Mittleres Alter (15–30 Jahre): 9,00 €/m² pro Jahr
Altbau (30–50 Jahre): 11,50 €/m² pro Jahr
Sanierungsbedürftig (50+ Jahre): 14,00+ €/m² pro Jahr

Vor dem Kauf prüfen: Fragen Sie nach dem aktuellen Stand der Rücklage und vergleichen Sie mit der Empfehlung. Eine zu niedrige Rücklage deutet auf zukünftige Sonderumlagen hin.

Teilungserklärung lesen und verstehen

Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der WEG. Sie regelt die Aufteilung des Gebäudes in Sonder- und Gemeinschaftseigentum und die Miteigentumsanteile.

1
Miteigentumsanteile (MEA): Bestimmen Ihren Stimmrechtsanteil und Kostenanteil
2
Zweckbestimmung: Darf die Wohnung gewerblich genutzt werden? Tierhaltung erlaubt?
3
Sondernutzungsrechte: Welche Flächen dürfen Sie exklusiv nutzen (Garten, Stellplatz)?
4
Kostenverteilung: Wird nach MEA oder nach Wohnfläche abgerechnet?
5
Gemeinschaftsordnung: Verhaltensregeln, Hausordnung, Zustimmungsvorbehalte

Eigentümerversammlung: Rechte und Pflichten

Mindestens einmal jährlich findet die ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier werden der Wirtschaftsplan beschlossen, Sanierungen abgestimmt und der Verwalter entlastet.

BeschlussartErforderliche MehrheitBeispiel
Einfache VerwaltungEinfache MehrheitWirtschaftsplan, Hausordnung
Bauliche VeränderungEinfache Mehrheit (seit Reform)E-Ladesäule, Aufzug
Kostenverteilung ändernQualifizierte Mehrheit (2/3 + 50% MEA)Neue Kostenverteilungsschlüssel
Teilungserklärung ändernEinstimmigkeit (alle Eigentümer)Zweckbestimmung, MEA-Änderung

Checkliste vor dem Wohnungskauf

1
Letzte 3 Protokolle der Eigentümerversammlungen lesen (Hinweise auf Konflikte, geplante Sanierungen)
2
Aktuellen Stand der Instandhaltungsrücklage abfragen
3
Wirtschaftsplan des laufenden Jahres einsehen (geplante Kosten)
4
Jahresabrechnung des Vorjahres prüfen (tatsächliche Kosten)
5
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vollständig lesen
6
Geplante Sonderumlagen erfragen (Fassade, Dach, Heizung)
7
Verwaltungsvertrag prüfen (Kosten, Vertragsdauer)
8
Rückstand anderer Eigentümer erfragen (können die WEG belasten)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich aus einer WEG austreten?

Nein. Die Mitgliedschaft in der WEG ist untrennbar mit dem Eigentum verbunden. So lange Sie Eigentümer der Wohnung sind, sind Sie zwingend Mitglied der WEG. Die einzige Möglichkeit, die WEG zu verlassen, ist der Verkauf Ihrer Wohnung. Die WEG kann nur aufgelöst werden, wenn alle Eigentümer einstimmig die Aufhebung der Teilungserklärung beschließen — was in der Praxis fast nie vorkommt.

Was passiert bei einer Sonderumlage, wenn ich gerade gekauft habe?

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Beschlusses. Wurde die Sonderumlage VOR Ihrem Eigentumsübergang beschlossen, haftet grundsätzlich der Voreigentümer. Jedoch kann im Kaufvertrag eine abweichende Regelung getroffen werden. Prüfen Sie daher vor dem Kauf die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen auf geplante Sonderumlagen. Fragen Sie auch explizit nach konkreten Sanierungsvorhaben, die eine Sonderumlage nach sich ziehen könnten.

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Die Peterssche Formel empfiehlt als Faustregel 7–14 €/m² Wohnfläche pro Jahr, je nach Alter des Gebäudes. Bei einer 80 m²-Wohnung in einem 30 Jahre alten Gebäude wären das ca. 920 €/Jahr (11,50 €/m²). Der Gesamtstand der Rücklage für das gesamte Gebäude sollte idealerweise mindestens 2–3 Jahresrücklagen betragen. Ist die Rücklage deutlich niedriger, drohen bei größerem Sanierungsbedarf Sonderumlagen im fünfstelligen Bereich.

Darf ich meine Wohnung ohne Zustimmung der WEG vermieten?

Grundsätzlich ja — die Vermietung ist Teil des Eigentumsrechts. Die WEG kann die reguläre Langzeitvermietung nicht verbieten. Allerdings kann in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine Zustimmung des Verwalters für bestimmte Nutzungsarten vorgeschrieben sein. Kurzzeitvermietung (z.B. Airbnb) kann die WEG per Beschluss einschränken oder verbieten, wenn sie die Mitbewohner stört. Prüfen Sie die Teilungserklärung vor dem Kauf auf solche Klauseln.

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Hinweis:

Informationen basieren auf dem WEG in der Fassung nach der Reform von Dezember 2020. Stand: Februar 2025.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026