Baukindergeld & Wohnungsbauprämie 2025: Alle Förderungen für Immobilienkäufer
Das Baukindergeld ist ausgelaufen, doch der Staat fördert den Wohneigentumserwerb weiterhin — mit KfW-Programmen, Wohnungsbauprämie und Vermögenswirksamen Leistungen. Dieser Guide zeigt alle aktuellen Fördermöglichkeiten und wie Sie sie kombinieren können.
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Inhaltsverzeichnis
Was war das Baukindergeld?
Historisch: Das Baukindergeld ist seit 31.03.2023 ausgelaufen. Neuanträge sind nicht mehr möglich. Bestehende Bewilligungen werden noch 10 Jahre lang ausgezahlt.
Das Baukindergeld war ein staatlicher Zuschuss von 1.200 € pro Kind pro Jahr über 10 Jahre — insgesamt also 12.000 € pro Kind. Es richtete sich an Familien mit Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwarben. Die Einkommensobergrenze lag bei 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (+ 15.000 € pro Kind).
Nachfolger gefunden: Das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien" hat das Baukindergeld als Förderprogramm für Familien mit Kindern abgelöst — allerdings mit deutlich anderen Konditionen.
Nachfolger: KfW 300 „Wohneigentum für Familien"
Seit Juni 2023 können Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Zinsverbilligung beantragen — statt eines direkten Zuschusses wie beim Baukindergeld.
| Kriterium | KfW 300 (aktuell) | Baukindergeld (historisch) |
|---|---|---|
| Art der Förderung | Zinsgünstiger Kredit | Direkter Zuschuss |
| Max. Kreditbetrag | 170.000–270.000 € (je nach Kinderzahl) | 12.000 € pro Kind (gesamt) |
| Einkommensgrenze | 90.000 € (1 Kind) +10.000 je weiteres | 90.000 € +15.000 je Kind |
| Energiestandard | EH 40 (Neubau-Standard erforderlich!) | Kein Standard erforderlich |
| Neubau + Bestand? | Nur klimafreundlicher Neubau | Neubau + Bestandskauf |
Wichtig: KfW 300 fördert nur den Neubau im Effizienzhaus-40-Standard (QNG-Siegel). Bestandskäufe und Sanierungen sind NICHT förderfähig. Das schränkt die Nutzbarkeit im Vergleich zum Baukindergeld erheblich ein.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist ein staatlicher Zuschuss auf Bauspar-Einzahlungen. Sie ist einfach zu beantragen und mit anderen Förderungen kombinierbar.
Konditionen 2025
- Prämie:10% auf Bauspar-Einzahlungen
- Max. Einzahlung (ledig):700 €/Jahr
- Max. Einzahlung (verheiratet):1.400 €/Jahr
- Max. Prämie (ledig):70 €/Jahr
- Max. Prämie (verheiratet):140 €/Jahr
- Einkommensgrenze (ledig):35.000 €
- Einkommensgrenze (verheiratet):70.000 €
Voraussetzungen
- Bausparvertrag mit zugelassener Bausparkasse
- Einkommensgrenze einhalten
- Sparleistungen für wohnwirtschaftliche Zwecke
- Mindestalter 16 Jahre
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage fördert Vermögenswirksame Leistungen (VWL), die in einen Bausparvertrag fließen. Sie kann parallel zur Wohnungsbauprämie bezogen werden.
| Kriterium | Bausparvertrag | Aktienfonds (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Zulage | 9% | 20% |
| Auf max. VWL/Jahr | 470 € | 400 € |
| Max. Zulage/Jahr | 42,30 € | 80 € |
| Einkommensgrenze (ledig) | 40.000 € | 40.000 € |
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) für Immobilien
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldzuwendungen des Arbeitgebers — typischerweise 6,65–40 € pro Monat. Sie können direkt in einen Bausparvertrag fließen und damit den Immobilienkauf vorbereiten.
Triple-Förderung möglich: VWL vom Arbeitgeber + Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie — alle drei können gleichzeitig genutzt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bausparvertrag als Förderinstrument
Der Bausparvertrag sammelt drei Förderungen (VWL, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie) und bietet zusätzlich einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen mit festem Zinssatz.
Ansparphase
Mindestens 40–50% der Bausparsumme ansparen. VWL + eigene Einzahlungen. Dauer: typisch 7–10 Jahre.
Zuteilung
Nach Erreichen des Mindesparguthabens und der Bewertungszahl wird der Vertrag zuteilungsreif.
Darlehensphase
Abruf des Bauspardarlehens zu garantiertem Zinssatz. Kann mit KfW-Programmen kombiniert werden.
Alle Förderungen auf einen Blick
| Förderung | Art | Max. Betrag/Jahr | Einkommensgrenze | Status 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Baukindergeld | Zuschuss | 1.200 €/Kind | 90.000 € | Ausgelaufen |
| KfW 300 | Zinsverbilligung | bis 270.000 € Kredit | 90.000 €+ | Aktiv |
| Wohnungsbauprämie | Zuschuss (10%) | 70–140 € | 35.000/70.000 € | Aktiv |
| Arbeitnehmersparzulage | Zuschuss (9%) | 42,30 € | 40.000/80.000 € | Aktiv |
| VWL (Arbeitgeber) | Zuwendung | bis 480 € | Keine | Aktiv |
| KfW 124/261 | Zinsgünstiger Kredit | bis 150.000 € Kredit | Keine | Aktiv |
Häufig gestellte Fragen
Gibt es noch Baukindergeld?
Nein, das Baukindergeld ist seit dem 31. März 2023 ausgelaufen. Neuanträge sind nicht mehr möglich. Familien, die bereits eine Bewilligung erhalten haben, bekommen die Zuschüsse weiterhin über den vollen Förderzeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Als Alternative steht das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien" zur Verfügung — allerdings nur für klimafreundlichen Neubau (EH 40 Standard), nicht für Bestandskäufe.
Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?
Ja, das ist explizit vorgesehen und empfohlen. Die „Triple-Förderung" kombiniert: VWL vom Arbeitgeber (bis 480 €/Jahr) + Arbeitnehmersparzulage (9% auf VWL) + Wohnungsbauprämie (10% auf bis zu 700/1.400 €). Zusätzlich können Sie KfW-Programme nutzen. Das einzige Limit: Jede Förderung hat eigene Einkommensgrenzen. Prüfen Sie, ob Sie für alle Förderungen gleichzeitig berechtigt sind.
Für wen lohnt sich ein Bausparvertrag noch?
Ein Bausparvertrag lohnt sich besonders für: (1) Junge Arbeitnehmer unter der Einkommensgrenze, die alle drei Förderungen mitnehmen können. (2) Personen, die in 5–10 Jahren kaufen wollen und sich einen festen Darlehenszins sichern möchten. (3) Anschlussfinanzierer, die sich gegen steigende Zinsen absichern wollen. Nicht sinnvoll: Für sofortige Käufer (zu lange Ansparphase) oder Gutverdiener ohne Förderanspruch (Zinsen auf Einlagen zu niedrig).
Wie hoch ist die maximale Förderung pro Jahr?
Bei optimaler Kombination für ein Ehepaar unter allen Einkommensgrenzen: VWL 960 € (2 × 480 €) + Arbeitnehmersparzulage 84,60 € (2 × 42,30 €) + Wohnungsbauprämie 140 € = ca. 1.185 € staatliche Förderung pro Jahr, zusätzlich zu den Arbeitgeber-VWL. Über 10 Jahre Ansparzeit summiert sich das auf fast 12.000 € — nicht viel einzeln, aber als Eigenkapital-Baustein für den Immobilienkauf ein solider Start.
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Hinweis:
Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der KfW und Ihrer Bausparkasse. Stand: Februar 2025.