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Grundbuch 2025: Grundbuchauszug, Abteilungen I–III & Kosten

Das Grundbuch ist das zentrale Register für alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie. Wer eine Immobilie kauft, muss das Grundbuch lesen können und den Eintragungsprozess verstehen. Dieser Guide erklärt alle drei Abteilungen, den Beantragungsprozess und die anfallenden Kosten.

Lesezeit: 9 Minuten
Aktualisiert: Februar 2025

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Register, das beim zuständigen Grundbuchamt (Teil des Amtsgerichts) geführt wird. Es dokumentiert alle Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (z.B. Wohnungseigentum).

Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt, das aus dem Bestandsverzeichnis (Grundstücksbeschreibung) und drei Abteilungen besteht. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben (§ 891 BGB) — das heißt, wer im Grundbuch eingetragen ist, gilt als Eigentümer, auch wenn dies nicht der Realität entsprechen sollte.

Die drei Abteilungen des Grundbuchs

Abteilung I — Eigentumsverhältnisse

Hier wird der aktuelle Eigentümer eingetragen. Bei einem Immobilienkauf wird der Käufer erst nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer hier eingetragen. Vorher wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die den Käufer absichert.

  • • Name des Eigentümers / der Eigentümer
  • • Art des Eigentums (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum)
  • • Erwerbsgrund und -datum

Abteilung II — Lasten und Beschränkungen

Diese Abteilung enthält alle Rechte Dritter am Grundstück — außer Grundpfandrechte (die stehen in Abt. III). Hier finden sich auch Verfügungsbeschränkungen. Prüfen Sie diese Abteilung vor dem Kauf besonders sorgfältig.

EintragungBedeutung für den Käufer
WegerechtDritte dürfen das Grundstück betreten/befahren
Wohnrecht / NießbrauchDritte dürfen die Immobilie bewohnen / nutzen
VorkaufsrechtKommune oder Dritte haben Vorkaufsrecht
AuflassungsvormerkungReservierung für einen Käufer (gut wenn es Ihre ist!)
SanierungsvermerkGemeinde muss Verkauf genehmigen

Abteilung III — Grundpfandrechte (Hypotheken & Grundschulden)

Hier sind alle Grundschulden und Hypotheken eingetragen — also die Sicherheiten, die Banken für Immobiliendarlehen verlangen. Bei einer Anschlussfinanzierung mit Bankwechsel wird die Grundschuld per Abtretung übertragen.

  • • Grundschuld (heute der Standard): dingliche Belastung unabhängig vom Darlehen
  • • Hypothek (historisch): direkt an ein konkretes Darlehen gekoppelt
  • • Rangfolge: Wer zuerst eingetragen ist, wird im Verwertungsfall zuerst bedient

Grundbuchauszug beantragen

Einen Grundbuchauszug können Sie auf verschiedenen Wegen beantragen. Er enthält eine Kopie des Grundbuchblatts mit allen drei Abteilungen.

MethodeKostenDauerHinweise
Grundbuchamt (vor Ort)10 € (einfach) / 20 € (beglaubigt)1–5 WerktageBerechtigtes Interesse nachweisen
Online-Portal (z.B. grundbuch-portal.de)10–20 € + ServicegebührSofort bis 3 TageNicht in allen Bundesländern verfügbar
Über den NotarAb 15 € + Notargebühr1–3 WerktageBequemste Variante beim Immobilienkauf

Berechtigtes Interesse: Nicht jeder darf einen Grundbuchauszug einsehen. Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen — z.B. als Eigentümer, potenzieller Käufer (mit Kaufabsicht), Gläubiger oder Notar. Reine Neugier reicht nicht aus (§ 12 GBO).

Grundbucheintrag beim Immobilienkauf — Zeitlicher Ablauf

1

Kaufvertrag beurkunden

Tag 0

Notar beurkundet den Kaufvertrag und beantragt die Auflassungsvormerkung.

2

Auflassungsvormerkung Abt. II

1–2 Wochen

Schützt den Käufer: Der Verkäufer kann nicht mehr anderweitig verkaufen.

3

Grunderwerbsteuer zahlen

4–8 Wochen

Nach Erhalt des Steuerbescheids. Voraussetzung für Unbedenklichkeitsbescheinigung.

4

Grundschuld eintragen Abt. III

2–4 Wochen

Bank trägt Grundschuld ein. Dann erst wird das Darlehen ausgezahlt.

5

Kaufpreis zahlen

Nach Fälligkeitsmitteilung

Notar bestätigt alle Voraussetzungen → Käufer zahlt den Kaufpreis.

6

Eigentümerwechsel Abt. I

3–6 Monate total

Eigentumseintragung im Grundbuch: Jetzt sind Sie offiziell Eigentümer.

Kosten der Grundbucheintragung

Die Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)und betragen typischerweise 0,5% des Kaufpreises für die Eigentumsumschreibung plus weitere Gebühren für die Grundschuld.

PositionBei 350.000 € KaufpreisBerechnung
Eigentumsumschreibungca. 935 €volle Gebühr GNotKG
Auflassungsvormerkungca. 468 €halbe Gebühr
Löschung Auflassungsvormerkungca. 234 €Viertelgebühr
Grundschuldeintragungca. 635 €bei 280.000 € Grundschuld
Summe Grundbuchkostenca. 2.270 €≈ 0,65% des Kaufpreises

Hinweis: Die Grundbuchkosten kommen zu den Notarkosten hinzu. Zusammen betragen Notar + Grundbuch typischerweise 1,5–2,0% des Kaufpreises.

Häufige Fallstricke beim Grundbuch

Alte Grundschulden nicht gelöscht

Verkäufer vergessen manchmal, bereits abgezahlte Grundschulden löschen zu lassen. Diese müssen vor oder bei dem Verkauf gelöscht werden. Kosten: ca. 200–400 € für Löschungsbewilligung + Grundbuchamt.

Wohnrecht/Nießbrauch in Abt. II übersehen

Ein eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch kann dazu führen, dass Sie die Immobilie nicht selbst nutzen können, obwohl Sie Eigentümer sind. Prüfen Sie Abt. II immer VOR dem Kaufangebot.

Vorkaufsrecht der Gemeinde

In manchen Gebieten hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB). Der Notar muss eine Negativbescheinigung einholen. Das kann den Kaufprozess um 2–4 Wochen verzögern.

Rangfolge der Grundschulden

Bei der Finanzierung achtet Ihre Bank auf den Rang der Grundschuld. Ein erstrangiger Eintrag ist günstiger als ein nachrangiger. Bei bestehenden Belastungen kann das die Finanzierung verteuern.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Grundbucheintragung?

Die Dauer variiert je nach Grundbuchamt und Auslastung. Die Auflassungsvormerkung wird typischerweise innerhalb von 1–2 Wochen eingetragen. Die vollständige Eigentumsumschreibung kann 3–6 Monate nach Beurkundung des Kaufvertrags dauern. In Ballungsräumen wie München oder Berlin kann es aufgrund hoher Fallzahlen auch länger dauern. Ihr Notar kann den aktuellen Stand beim Grundbuchamt erfragen.

Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?

In einigen Bundesländern ist die Online-Einsicht möglich. Bayern bietet z.B. BayernPortal, Nordrhein-Westfalen das Justizportal NRW. Allerdings ist die Online-Einsicht nicht flächendeckend verfügbar. Alternativ können Sie den Auszug schriftlich beim Grundbuchamt oder über einen Notar beantragen. Online-Dienste wie grundbuch-portal.de bieten einen vermittelten Zugang, berechnen aber eine zusätzliche Servicegebühr.

Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?

Beide sind Grundpfandrechte in Abteilung III, unterscheiden sich aber fundamental: Die Hypothek ist akzessorisch — sie ist direkt an ein konkretes Darlehen gekoppelt und erlischt automatisch bei Rückzahlung. Die Grundschuld ist abstrakt — sie besteht unabhängig vom Darlehen fort und kann für neue Finanzierungen wiederverwendet werden. Heute sind über 95% aller Grundpfandrechte Grundschulden, da sie flexibler sind. Nach Darlehensrückzahlung können Sie die Grundschuld stehen lassen (für zukünftige Finanzierungen) oder löschen lassen.

Wer trägt die Kosten für die Grundbucheintragung?

In der Regel trägt der Käufer alle Grundbuchkosten. Dies umfasst die Eigentumsumschreibung, die Auflassungsvormerkung und die Eintragung der Grundschuld. Die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers wird meist ebenfalls vom Käufer bezahlt, obwohl dies Verhandlungssache ist. Die Kosten sind gesetzlich im GNotKG geregelt und daher nicht verhandelbar — alle Grundbuchämter berechnen die gleichen Gebühren.

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Hinweis:

Alle Angaben entsprechen dem Stand Februar 2025 und basieren auf dem GNotKG. Regionale Unterschiede bei den Grundbuchämtern sind möglich. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026