Qualitätssicherung
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Fortgeschritten

Bauabnahme: Mängel erkennen & richtig protokollieren

Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um — Sie müssen Mängel nachweisen. So schützen Sie sich richtig.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Die Abnahme ist der wichtigste Rechtsakt beim Bau — Beweislast und Gewährleistung ändern sich
Nie ohne unabhängigen Bausachverständigen abnehmen (300–500 € pro Begehung)
Alle Mängel schriftlich im Abnahmeprotokoll festhalten — mündliche Zusagen reichen nicht
Gewährleistung: 5 Jahre nach BGB / 4 Jahre nach VOB/B ab Abnahmedatum
Vorbehalt im Protokoll: Bekannte Mängel + Vertragsstrafe + ungeprüfte Bereiche

1. Die 10 häufigsten Baumängel

#1Risse im Putz/Estrich

Setzungsrisse, Schwindrisse — fein bis breit, oft an Anschlüssen und Ecken

#2Feuchtigkeit/Undichtigkeiten

Kellerwände, Fensteranschlüsse, Dachdurchführungen — Feuchtemessung durchführen

#3Fehlerhafte Fenstereinbau

Undichte Anschlüsse, fehlende Dampfbremse, nicht normgerechte Montage (RAL)

#4Unebenheiten Estrich/Fliesen

DIN 18202 Toleranzen prüfen: ≤ 3 mm auf 1 m Länge bei Estrich

#5Mangelhafte Abdichtung

Bodenplatte, erdberührte Wände, Nassräume — nach DIN 18195/18533/18534

#6Elektroinstallation

Fehlende Steckdosen, falsche Positionen, fehlende Prüfprotokolle (E-Check)

#7Schallschutz

Trittschall, Luftschall, Installationsgeräusche — DIN 4109 Mindestanforderungen

#8Wärmebrücken

Thermografie zeigt kalte Stellen an Anschlüssen, Balkonen, Rollladenkästen

#9Fehlerhafte Luftdichtheit

Blower-Door-Test: n50 ≤ 1,5 h⁻¹ (mit Lüftungsanlage ≤ 1,0 h⁻¹)

#10Abweichung von Baubeschreibung

Andere Materialien, geringere Ausstattung, fehlende Leistungen

2. BGB- vs. VOB-Abnahme

KriteriumBGB-AbnahmeVOB/B-Abnahme
Gewährleistung5 Jahre4 Jahre
Fiktive AbnahmeNach 6 Monaten ohne ErklärungNach 12 Werktagen ohne Erklärung
MängelbeseitigungAngemessene FristAngemessene Frist + Schriftform
EmpfehlungFür Verbraucher besserNur bei Einzelgewerk

3. Abnahme-Protokoll: Das muss rein

Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme
Teilnehmer (Bauherr, Bauträger, Sachverständiger)
Auflistung aller festgestellten Mängel mit Fotos und Ortsangabe
Frist zur Mängelbeseitigung (z. B. 6 Wochen)
Nachbesichtigungstermin zur Kontrolle
Vorbehalt: Vertragsstrafe bei Verzug
Vorbehalt: Bekannte und gemeldete Mängel
Vorbehalt: Noch nicht prüfbare Leistungen
Zählerstände (Strom, Wasser, Gas/Fernwärme)
Unterschriften aller Parteien

Tipp: Engagieren Sie einen unabhängigen Bausachverständigen (ca. 300–500 € pro Begehung). Die Investition zahlt sich aus — durchschnittlich werden bei 80 % aller Neubauten Mängel festgestellt.

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Zuletzt aktualisiert: Februar 2026