AfA-Abschreibung
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AfA-Abschreibung bei Immobilien: Der komplette Guide

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist der wichtigste Steuervorteil bei Immobilien. Erfahren Sie alles über Berechnung, Sätze und Optimierungsmöglichkeiten.

Die wichtigsten Erkenntnisse

AfA-Sätze: 2% für Wohngebäude ab 1925, 2,5% für ältere Gebäude
Nur Gebäudewert ist abschreibbar, nicht der Grundstücksanteil
Sonderabschreibungen bei Denkmalschutz und energetischer Sanierung
Kaufzeitpunkt beeinflusst AfA-Höhe im ersten Jahr
Professionelle Kaufpreisaufteilung ist essentiell

1. Was ist die AfA-Abschreibung?

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, den Wertverlust von Gebäuden steuerlich geltend zu machen. Jährlich können Sie einen festen Prozentsatz des Gebäudewerts von Ihren Mieteinnahmen abziehen.

Grundprinzip:

Gebäude nutzen sich über die Jahre ab. Diese Abnutzung können Sie steuerlich als Werbungskosten absetzen, auch wenn das Gebäude real an Wert gewinnt.

2. AfA-Sätze im Detail

GebäudeartBaujahrAfA-SatzNutzungsdauer
Wohngebäudeab 19252,0%50 Jahre
Wohngebäudevor 19252,5%40 Jahre
Gewerbegebäudealle3,0%33 Jahre

3. Kaufpreisaufteilung: Gebäude vs. Grund

Wichtig:

Nur der Gebäudewert ist abschreibbar. Der Grundstücksanteil muss vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden.

Aufteilungsmethoden:

  • • Bodenrichtwert-Methode
  • • Sachwert-Methode
  • • Verhältnis im Kaufvertrag
  • • Gutachterliche Bewertung

Typische Aufteilung:

  • • Stadtlage: 70% Gebäude, 30% Grund
  • • Vorstädte: 80% Gebäude, 20% Grund
  • • Ländlich: 85% Gebäude, 15% Grund
  • • Zentrale Lagen: 60% Gebäude, 40% Grund

4. Praktisches Berechnungsbeispiel

Beispielrechnung:

Kaufpreis gesamt:400.000 €
Grundstücksanteil (25%):100.000 €
Gebäudewert:300.000 €
AfA-Satz (2%):2,0%
Jährliche AfA:6.000 €

Bei einem Steuersatz von 35% entspricht dies einer jährlichen Steuerersparnis von 2.100 €.

5. Sonderabschreibungen

Denkmalschutz:

  • • 8 Jahre je 9% = 72%
  • • Danach 4 Jahre je 7% = 28%
  • • Insgesamt 100% in 12 Jahren
  • • Nur für Sanierungskosten

Energetische Sanierung:

  • • Zusätzlich zur normalen AfA
  • • 20% der Kosten über 5 Jahre
  • • Maximal 40.000 € pro Objekt
  • • Alternativ zu KfW-Förderung

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