Grundsteuerreform 2025/2026 — Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Für Millionen Eigentümer bedeutet das eine Neubewertung — mit zum Teil erheblichen Änderungen bei der Steuerlast.

Hintergrund: Warum eine Reform?

Die bisherige Grundsteuer basierte auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland). Diese Werte spiegelten die tatsächlichen Verhältnisse seit Jahrzehnten nicht mehr wider. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies im Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14) für verfassungswidrig und setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 für eine Neuregelung.

Die Folge: Alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland mussten neu bewertet werden. Die neuen Grundsteuerwerte gelten seit dem 1. Januar 2025.

Das neue Drei-Stufen-Modell

1

Grundsteuerwert

Wird vom Finanzamt festgestellt (Grundsteuerwertbescheid)

2

× Steuermesszahl

Bundeseinheitlich festgelegt (0,031% Wohnen / 0,034% Gewerbe)

3

× Hebesatz

Individuell von jeder Gemeinde festgelegt

Bundesmodell vs. Ländermodelle

Durch die Öffnungsklausel können Bundesländer vom Bundesmodell abweichen. Mehrere Länder haben eigene Modelle entwickelt:

ModellLänderBewertungsbasis
BundesmodellBE, BB, HB, MV, NW, RP, SL, SN, ST, SH, THBodenwert + Gebäudewert + Miete
BodenwertmodellBWNur Bodenrichtwert × Fläche
FlächenmodellBYNur Grund- und Gebäudefläche
WohnlagemodellHHFläche + Wohnlage-Faktor
Flächen-FaktorHEFläche × Faktor × Lage
Flächen-LageNIFläche × Äquivalenzzahl × Lage

Gewinner und Verlierer der Reform

Tendenziell höhere Grundsteuer

  • • Innenstadtlagen mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten
  • • Großstädte (München, Hamburg, Frankfurt)
  • • Unbebaute Grundstücke in guten Lagen
  • • Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern

Tendenziell niedrigere Grundsteuer

  • • Ländliche Gebiete mit niedrigen Bodenrichtwerten
  • • Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken am Stadtrand
  • • Altbauten in strukturschwachen Regionen (Ost)
  • • Gewerbeimmobilien in Randlagen

Was Eigentümer jetzt tun sollten

1

Grundsteuerwertbescheid prüfen

Kontrollieren Sie Wohnfläche, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert auf Richtigkeit.

2

Einspruch einlegen (wenn nötig)

Innerhalb eines Monats nach Zustellung können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen — kostenfrei.

3

Grundsteuerbescheid der Gemeinde abwarten

Die Gemeinde setzt die tatsächliche Grundsteuer fest. Erst dann kennen Sie die endgültige Belastung.

4

Nebenkostenabrechnung anpassen

Bei Vermietung: Passen Sie die Nebenkostenvorauszahlung an die neue Grundsteuer an.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Ratgeber stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Stand: 2026 | Grundlagen: GrStG, BewG, BVerfG 1 BvL 11/14

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026