Mietrecht
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Mieterrechte & Vermieterpflichten: Was Sie wissen müssen

Wer vermietet, übernimmt Pflichten. Ein klarer Überblick über die wichtigsten Rechte der Mieter und die Pflichten der Vermieter.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Vermieter muss Mängel unverzüglich beseitigen — Mieter hat Recht auf Mietminderung
Betretungsrecht nur mit triftigem Grund und Ankündigung (24–48 Stunden)
Kündigung durch Vermieter nur bei berechtigtem Interesse (§ 573 BGB)
Eigenbedarf ab 2025: Strengere Anforderungen — noch konkreter darlegen
Widerspruch gegen Kündigung seit 2025 auch per E-Mail (Textform) möglich

1. Mängelbeseitigung und Mietminderung

Der Vermieter muss die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand halten (§ 535 BGB). Bei Mängeln hat der Mieter Recht auf Mietminderung:

MangelTypische Minderung
Heizungsausfall (Winter)20–100 %
Schimmelbefall10–50 %
Warmwasserausfall10–30 %
Baulärm (fremdverursacht)10–25 %
Aufzug defekt (obere Etagen)5–15 %

Werte sind Richtwerte aus der Rechtsprechung. Die tatsächliche Minderung hängt vom Einzelfall ab.

2. Kündigung und Eigenbedarf

MietdauerKündigungsfrist VermieterKündigungsfrist Mieter
Bis 5 Jahre3 Monate3 Monate
5–8 Jahre6 Monate3 Monate
Über 8 Jahre9 Monate3 Monate

Eigenbedarf — Voraussetzungen:

  • • Konkreter Nutzungswunsch für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige
  • • Nachvollziehbare Begründung im Kündigungsschreiben
  • • Keine Vorratskündigung (Eigenbedarf muss real sein)
  • • Sperrfrist bei Umwandlung in Eigentumswohnung: 3–10 Jahre je nach Bundesland
  • Ab 2025: Eigenbedarfskündigungen müssen noch glaubhafter und konkreter dargelegt werden

Widerspruch in Textform: Mieter können seit 2025 ihren Widerspruch gegen eine Kündigung auch per E-Mail erklären (Textform gem. § 126b BGB) — Schriftform ist nicht mehr zwingend.

Geplant — Schonfristzahlung: Die Schonfristzahlung (nachträgliche Begleichung von Mietrückständen) soll künftig auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Bisher gilt sie nur für fristlose Kündigungen.

3. Betretungsrecht des Vermieters

Der Vermieter hat kein pauschales Betretungsrecht. Die Wohnung ist durch Art. 13 GG geschützt (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Zulässige Gründe:

  • • Notfall (Wasserrohrbruch, Gas)
  • • Vereinbarte Reparaturen
  • • Wohnungsbesichtigungen (Verkauf/Neuvermietung)
  • • Verbrauchsablesung (Heizung, Wasser)

Spielregeln:

  • • Ankündigung 24–48 Stunden vorher
  • • Zu angemessener Tageszeit (werktags 10–17 Uhr)
  • • Mieter darf anwesend sein
  • • Kein Zutritt gegen Willen des Mieters (außer Notfall)

4. Verkehrssicherungspflicht

Der Vermieter haftet für Gefahrenquellen im und am Gebäude. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehören:

Winterdienst (Räum- und Streupflicht)
Beleuchtung von Hauseingängen und Treppenhäusern
Sicherheit von Geländern, Treppen und Aufzügen
Beseitigung von Stolperfallen und Sturzgefahren
Brandschutz (Rauchmelder, Feuerlöscher, Fluchtwege)

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Zuletzt aktualisiert: Februar 2026