Wohn-Riester: Lohnt sich die Eigenheimrente noch?
Staatliche Zulagen fürs Eigenheim klingen attraktiv — aber das Wohnförderkonto hat es in sich. Eine ehrliche Analyse. Wichtig: Ab 2027 plant die Bundesregierung das „Altersvorsorgedepot" als Riester-Nachfolger.
Die wichtigsten Erkenntnisse
1. Zulagen und Steuervorteil
| Förderung | Betrag / Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | 4 % Vorjahres-Brutto als Eigenbeitrag |
| Kinderzulage (ab 2008) | 300 € / Kind | Kindergeldberechtigung |
| Kinderzulage (vor 2008) | 185 € / Kind | Kindergeldberechtigung |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € (einmalig) | Unter 25 Jahre bei Vertragsbeginn |
| Sonderausgabenabzug | Bis 2.100 € | Zulagen + Eigenbeiträge |
2. Wohnförderkonto: Die versteckte Steuerlast
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto beim Finanzamt. Es erfasst alle geförderten Beträge (Zulagen + steuerlich abgesetzte Beiträge) und verzinst diese mit 2 % p.a. — obwohl Sie das Geld bereits für Ihr Eigenheim verwendet haben.
Beispiel: 30 Jahre Einzahlung, 2.100 €/Jahr
Einmalzahlung-Option: Bei Rentenbeginn können Sie das gesamte Wohnförderkonto auf einmal versteuern — dann werden nur 70 % des Betrags angesetzt (30 % Rabatt). Lohnt sich oft bei niedrigem Steuersatz im Alter.
3. Wann lohnt sich Wohn-Riester?
Lohnt sich
Familien mit 2+ Kindern (hohe Zulagen), Geringverdiener mit niedrigem Mindesteigenbeitrag, Beamte und Angestellte mit stabilem Einkommen
Lohnt sich weniger
Singles ohne Kinder (nur 175 € Grundzulage), Gutverdiener (Steuervorteil vs. Wohnförderkonto-Last), Selbstständige (nicht förderberechtigt)
Alternativen prüfen
KfW-Wohneigentumsprogramm (124), höhere Sondertilgung des normalen Darlehens, ETF-Sparplan + schuldfreie Immobilie im Alter. Ab 2027: Neues Altersvorsorgedepot als flexiblere Alternative
Reform ab 2027: „Altersvorsorgedepot"
Die Bundesregierung plant ab 01.01.2027 ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger. Bestehende Wohn-Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unter bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Sparer erhalten die Möglichkeit, in das neue System zu wechseln. Im neuen System: Grundzulage bis 480 €/Jahr (statt 175 €), Kinderzulage weiterhin 300 €/Kind, stärkerer Kapitalmarktfokus.