Energieeffizienz
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Einsteiger

Energieausweis: Klassen A+ bis H erklärt

Was die Effizienzklassen auf dem Energieausweis bedeuten — und wie sie den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung — Bußgeld bis 10.000 €
Klassen A+ bis H: Je besser die Klasse, desto geringer die Energiekosten und höher der Immobilienwert
Bedarfsausweis (nach Gebäudedaten) vs. Verbrauchsausweis (nach realem Verbrauch) — beides möglich
Bedarfsausweis Pflicht für Gebäude mit weniger als 5 WE und Baujahr vor 1977
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, Kosten: 50–500 € je nach Typ und Aufwand

1. Effizienzklassen im Überblick

KlassekWh/m²aTypisches GebäudeHeizkosten ca./m²
A+≤ 30Passivhaus≤ 3 €/m²
A30–50KfW-Effizienzhaus 403–5 €/m²
B50–75Neubau nach GEG5–8 €/m²
C75–100Gut sanierter Altbau8–10 €/m²
D100–130Teilsanierter Altbau10–13 €/m²
E130–160Altbau nach EnEV 200913–16 €/m²
F160–200Unsanierter Altbau (1970er–80er)16–20 €/m²
G200–250Altbau 1950er–60er20–25 €/m²
H> 250Denkmal / schwer sanierbar> 25 €/m²

2. Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageGebäudedaten (Bausubstanz, Heizung)Realer Heizenergieverbrauch (3 Jahre)
Kosten300–500 € (Vor-Ort-Begehung)50–100 € (Online möglich)
AussagekraftHoch (nutzerunabhängig)Mittel (nutzerabhängig)
PflichtGebäude < 5 WE, BJ vor 1977Alle anderen Gebäude (wahlweise)

3. Auswirkung auf den Immobilienwert

Die Effizienzklasse beeinflusst den Marktwert einer Immobilie erheblich. Studien zeigen Preisunterschiede von 5–15 % zwischen gut und schlecht sanierten Gebäuden.

Kaufpreis-Abschlag

Gebäude der Klassen F–H erfahren Preisabschläge von 10–20 % gegenüber vergleichbaren Objekten in Klasse B–C

Vermietbarkeit

Energieeffiziente Wohnungen lassen sich schneller und zu höheren Mieten vermieten — geringere Nebenkosten als Argument

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024)

Der Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands soll bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % sinken (Portfolio-Ziel). Umsetzung in deutsches Recht bis 29.05.2026 — keine starre Sanierungspflicht je Einzelgebäude.

Achtung: Der Energieausweis muss bereits in der Immobilienanzeige mit Energiekennwert, Effizienzklasse, Baujahr und Heizungsart angegeben werden. Verstöße können mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden.

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Zuletzt aktualisiert: Februar 2026